Was ist ein Pate?
- Der Pate/die Patin trägt Mitverantwortung für die religiöse Erziehung des Kindes.
- In der Evangelischen Kirche wird mindestens ein Pate/eine Patin vorausgesetzt.
- Paten müssen einer christlichen Kirche angehören, können aber katholisch sein.
- Die Patenschaft endet offiziell mit der Konfirmation, begründet aber eine Beziehung, die ein Leben lang hält.
Die Eltern trauen es dem zukünftigen Paten zu, für ihr Kind da zu sein, sie wollen, dass der Pate oder die Patin - meist ein Familienmitglied oder eine gute Freundin/ein guter Freund - im Leben ihres Sohns oder ihrer Tochter eine Rolle spielt. Trotzdem haben viele auch Respekt vor diesem Amt. Wer eine Patenschaft übernimmt, der übernimmt auch Verantwortung für einen kleinen Menschen: für sein Wohlergehen, für seine religiöse Erziehung, für seinen weiteren Weg. In der Taufe wird der Grundstein gelegt für eine menschliche Beziehung, die - bestenfalls - ein Leben lang hält.
Warum ich das Patenamt annehme
"Das Patenamt ist eine besondere Ehre."
Taufpatin Alena Christ
Aufgaben der Paten
In der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern wird bei jeder Säuglingstaufe mindestens ein Pate vorausgesetzt. Das hat seinen guten Grund: Paten sind Zeuginnen und Zeugen der Zusage, die Gott in der Taufe einem jeden Menschen macht: „Du bist mein lieber Sohn, du bist meine geliebte Tochter“. Davon können sie ihrem Patenkind, wenn es größer wird, erzählen. Darum ist es für die Patenschaft auch notwendig, dass der Pate oder die Patin bei der Taufe anwesend ist. Zusammen mit den Eltern kümmern sich die Paten (Abkürzung für lateinisch „Pater spiritualis“ = „Geistlicher Vater“) darum, dass das Kind etwas vom christlichen Glauben erfährt: Sie nehmen seine religiösen Fragen ernst und suchen mit ihm gemeinsam nach Gott. Nicht verbissen, sondern auf eine lustvolle Art, die viel Platz hat für Lachen, Spiele, Geschenke und gemeinsame Unternehmungen.
„Du bist mein lieber Sohn, du bist meine geliebte Tochter“
Die evangelische Kirche freut sich über jeden, der eine Patenschaft übernimmt. Einerseits, weil sie es aus christlicher Überzeugung begrüßt, wenn Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, Beziehungen aufbauen, einander bei der Erziehung unterstützen. Andererseits sind Paten wie Botschafter für die Gemeinde. Sie halten mit dem Patenkind Kontakt zur Gemeinde und beten für das Kind. So ist es nur selbstverständlich, dass nur Kirchenmitglieder das Patenamt übernehmen können.
Ende des Patenamts
Das Patenamt im engen Sinne endet mit der Konfirmation und dem eigenständigen, mündigen „Ja“ des Jugendlichen zu seiner Taufe. Oft aber besteht zwischen Patenkind und Pate das ganze Leben lang ein besonderes Vertrauensverhältnis. Tritt ein Pate oder eine Patin aus der Kirche aus, ruht das Patenamt. Eine vorzeitige Beendigung des Patenamtes ist dann möglich, wenn der Pate oder die Patin aus eigenem Wunsch und vertretbaren Gründen um die Entbindung von dem Amt bittet. War dies die einzige Patin, kann eine neue Patin nachbenannt und ihr Name ins Kirchenbuch eintragen werden. Dagegen ist es unmöglich, einen Paten gegen dessen Willen aus dem Kirchenbuch zu streichen.
Komplikationen wie diese sind sehr selten. Oft erleben Paten und Patenkinder die Patenschaft als eine besondere Bereicherung ihres Lebens. Gerade in der Pubertät wird der Taufpate zum wichtigen Ansprechpartner neben den Eltern.
Voraussetzungen für das Patenamt
Voraussetzungen für das Patenamt in der Evangelischen Kirche
• Nachweis einer Kirchenmitgliedschaft (Patenbescheinigung/Bescheinigung über Kirchenzugehörigkeit ist im Pfarramt/Pfarrbüro erhältlich)
• Konfirmation bzw. Firmung
• Anwesenheit bei der Taufe
• Bereitschaft, dem Kind vom christlichen Glauben zu erzählen
Keine Voraussetzung ist
• Evangelische Kirchenmitgliedschaft
17.05.2021